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   OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11341
OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98 (https://dejure.org/1998,11341)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 (https://dejure.org/1998,11341)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 1998 - 3 W 161/98 (https://dejure.org/1998,11341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von rückständigen Zinsen als "wichtigen Grund"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 473
  • BeckRS 2009, 7397
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen der Steller des Entlassungsantrags, aber auch des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (J. Mayer in BeckOK, Stand: 01.08.2010, BGB § 2227 Rdn.16 m.w.N.).
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen des Stellers des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 W 21/10 und 1 W 23/10 -, FamRZ 2011, 1254 - 1257 - zitiert nach juris: Rdnr. 26 m. w. Nachw.).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen der Stellerin des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (J. Mayer in BeckOK, Stand: 01.08.2010, BGB § 2227 Rdn.16 m.w.N.).
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